Voraussetzungen
- Du bist am 06.01.2027 mindestens 12 Jahre und nicht älter als 22 Jahre.
- Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft oder hast, falls du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, deinen Wohnsitz in Deutschland.
- Du hast bis zum 06.01.2027 kein Studium mit Hauptfach Komposition aufgenommen. (Jungstudenten*innen können teilnehmen).
Es müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein.
Allgemeines
Der Bundeswettbewerb Jugend komponiert fördert junge Komponierende im Bereich der gegenwärtigen Kunstmusik. Innerhalb dieses weiten Feldes gibt es keine stilistischen Einschränkungen. Links zu Wettbewerben der Popularmusik finden sich unter >Wettbewerbe und Förderung "Pop, Rock Jazz"
Der Bundeswettbewerb Jugend komponiert versteht sich als individuelle Förderung junger Begabungen. Deshalb werden Gruppenkompositionen nicht zugelassen.
Kompositionen dürfen grundsätzlich nur einmal eingereicht werden, können aber zuvor bereits aufgeführt und bei anderen Wettbewerben eingesendet worden sein.
Noten und Tonträger der eingesandten Kompositionen werden nicht zurückgeschickt.
Die JMD versichert, keine Werke ohne Einwilligung der Komponisten*innen an Dritte weiterzugeben.
Bewertung
Alle bis zum Einsendeschluss eingereichten Kompositionen werden der Jury anonymisiert vorgelegt. Bewertet werden die Erkennbarkeit eines kompositorischen Anliegens, dessen handwerkliche Umsetzung, die Behandlung der Instrumente und die Qualität des Notenmaterials (Lesbarkeit, Eintragung von Spielanweisungen, Dynamik, Taktzahlen etc.). Auch Alter und bisherige Förderung der Teilnehmer*innen fließen in die Bewertung ein.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Für Preisträger*innen
Unmittelbar nach Bekanntgabe der Preisträger*innen muss für alle prämierten Werke in Kategorie 1 das Aufführungsmaterial nachgereicht werden.


- Jugend komponiert
- Bundeswettberb
- 2026
- Teilnahmebedingungen
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