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    Teilnahmebedingungen

    Allgemeines

    Der Bundeswettbewerb Jugend komponiert fördert junge Komponierende im Bereich der gegenwärtigen Kunstmusik. Innerhalb dieses weiten Feldes gibt es keine stilistischen Einschränkungen. Links zu Wettbewerben der Popularmusik finden sich unter >Wettbewerbe und Förderung "Pop, Rock Jazz"

    Der Bundeswettbewerb Jugend komponiert versteht sich als individuelle Förderung junger Begabungen. Deshalb werden Gruppenkompositionen nicht zugelassen.

    Kompositionen dürfen grundsätzlich nur einmal eingereicht werden, können aber zuvor bereits aufgeführt und bei anderen Wettbewerben eingesendet worden sein.

    Noten und Tonträger der eingesandten Kompositionen werden nicht zurückgeschickt.

    Die JMD versichert, keine Werke ohne Einwilligung der Komponisten*innen an Dritte weiterzugeben.

    Anmeldung | Werkeinreichung

    Die Registrierung erfolgt online.

    Dort wird auch das Formular zur Werkeinreichung zum Download bereitgestellt. Das ausgefüllte Formular ist mit der unterschriebenen Einwilligungserklärung (im Formular enthalten), den Kompositionen und ggf. den mp3-Dateien (Kategorie 3) per Email (bundeswettbewerb@jugend-komponiert.org) oder per Post einzusenden. Adresse und weitere Hinweise finden sich im Formular.

    Von jeder Komposition ist eine Partitur einzusenden.

    Es kann in jeder Kategorie eine Komposition eingereicht werden, maximal also drei Kompositionen.

    Die Spieldauer für Werke in den Kategorien 1 und 2 sollte max. ca. 5 Minuten betragen, für Werke der Kategorie 3 ist die Spieldauer freigestellt.

    Jeder Partitur ist ein Titelblatt voranzustellen, auf dem ausschließlich der Titel der Komposition und die Angabe der Spieldauer steht.

    Titelblatt und Partitur dürfen nicht den Namen des/der Komponisten*in beinhalten.

    Werken in Kategorie 3 ist neben den Partituren auch eine Aufnahme oder digitale Simulation als mp3-Datei oder auf CD beizulegen.

    Für die Vertonung von Texten ist von den Teilnehmern*innen die Einwilligung der Autoren*innen oder deren rechtmäßigen Vertretung (z.B. Verlage) einzuholen.

    Der Einsendeschluss 06.01.2026 ist verbindlich. Posteinsendungen bitte nicht als Einschreiben versenden.

    Bewertung

    Alle bis zum Einsendeschluss eingereichten Kompositionen werden der Jury anonymisiert vorgelegt. Bewertet werden die Erkennbarkeit eines kompositorischen Anliegens, dessen handwerkliche Umsetzung, die Behandlung der Instrumente und die Qualität des Notenmaterials (Lesbarkeit, Eintragung von Spielanweisungen, Dynamik, Taktzahlen etc.). Auch Alter und bisherige Förderung der Teilnehmer*innen fließen in die Bewertung ein.

    Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Für Preisträger*innen

    Unmittelbar nach Bekanntgabe der Preisträger*innen muss für alle prämierten Werke in Kategorie 1 das Aufführungsmaterial nachgereicht werden.

     

     

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    Fax.: +49 7934 - 99 36-40
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