39. Bundeswettbewerb
Jugend komponiert 2024
Einsendeschluss für den Wettbewerb ist der 5. Januar 2024.
Termine
Kompositionswerkstatt der Förderpreisträger*innen: 01. – 07. April 2024
Kompositionswerkstatt der Bundespreisträger*innen: 02. – 10. August 2024
Kategorie 1: Kammermusik
Folgende Besetzung steht zur Wahl:
STIMME (Mezzosopran)
QUERFLÖTE
TROMPETE
KONTRABASS
KLAVIER
Es müssen mindestens zwei Instrumente besetzt werden. Alle Kombinationen sind möglich, jedoch keine Mehrfachbesetzung eines Instruments.
Maximale Spieldauer: ca. 5 Minuten
Kategorie 2: Solo
Solowerke für eines der in Kategorie 1 genannten Instrumente
Kategorie 3: Freie Besetzung
Werke jeder Besetzung, die sich von Kategorie 1 und 2 unterscheiden:
z.B. Solowerke, Kammermusik, Werke für Stimme(n) oder Chor, experimentelle Konzepte, Musik für elektronische Klangerzeuger etc.
Bewertung
Alle bis zum Einsendeschluss eingereichten Kompositionen werden der Jury anonymisiert vorgelegt. Bewertet werden die Erkennbarkeit eines kompositorischen Anliegens, dessen handwerkliche Umsetzung, die Behandlung der Instrumente und die Qualität des Notenmaterials (Lesbarkeit, Eintragung von Spielanweisungen, Dynamik, Taktzahlen etc.). Auch Alter und bisherige Förderung der Teilnehmer*innen fließen in die Bewertung ein.
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen